NORBERT MEYER

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht


Das Fundament der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant ist ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis. Nur auf dieser Basis lässt sich eine erfolgreiche Zusammenarbeit gestalten. Jeder Mandant hat Anspruch auf eine verständliche und transparente Darstellung seiner rechtlichen Situation sowie eine engagierte und sachkundige Vertretung seiner Interessen.

In meiner Arbeitsweise lege ich besonderen Wert darauf, Konflikte, wenn möglich, außergerichtlich beizulegen. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hohen Kosten, Risiken und Zeitaufwand verbunden. Daher versuche ich stets, eine konstruktive Lösung im Einvernehmen mit der Gegenseite zu finden, die den Interessen meines Mandanten entspricht. Erst wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder die Gegenseite nicht verhandlungsbereit ist, sehe ich den Gang vor Gericht als notwendigen Schritt an.
Fachanwälte sind spezialisierte Rechtsanwälte, die über eine umfassende Qualifikation in einem bestimmten Rechtsgebiet verfügen und ihre besondere Fachkompetenz nachgewiesen haben. Voraussetzung für den Titel "Fachanwalt" ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt. Zudem müssen sie eine spezialisierte Zusatzausbildung in ihrem Fachgebiet erfolgreich absolvieren und in diesem Bereich eine umfangreiche Berufspraxis vorweisen.






Nachrichten
10.05.2026

Das Hantavirus wird sehr gelassen gesehen. Die uneigennützige Impf-Allianz GAVI, angeregt durch den Menschenfreund Bill Gates, wusste allerdings schon 2021, dass das Hantavirus die nächste Pandemie nach Corona einläuten kann. Moderna hat 2024 einen mRNA-Impfstoff gegen das Hantavirus entwickelt.
Bei „Event 201” im Oktober 2019 in New York simulierten das Johns Hopkins Center for Health Security, das World Economic Forum und die Bill & Melinda Gates Foundation explizit eine Coronavirus-Pandemie und empfahlen Maßnahmen, die dann umgesetzt wurden (Lockdowns, Freiheitseinschränkungen, Militärpräsenz, Zensur von „Falschinformationen”, Massenimpfungen). Das kann auch Zufall gewesen sein.

Urteile
10.05.2026
BGH zu Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf: Die in § 477 BGB für Verbrauchsgüterkaufverträge enthaltene Vermutung, dass eine Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang zeigt, wird nicht durch andere mögliche Ursachen wie etwa technische Defekte oder Fahrfehler ausgeschlossen. Bereits eine sogenannte "Mangelerscheinung" reicht aus, um den Verkäufer beweisbelastet zu machen. Die gesetzliche Beweislastumkehr ist nur ausgeschlossen, wenn ausschließlich eine andere, dem Verkäufer nicht zurechenbare Ursache als Erklärung in Betracht kommt. 
Mit dieser Klarstellung hat der VIII. Zivilsenat zwei Berufungsurteile aufgehoben, die die Reichweite des § 477 BGB (aF) deutlich enger verstanden hatten (Urt. v. 06.05.2026, Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23).


LG Kempten zu Diebstahl aus Parkautomaten: Das Landgericht Kempten verurteilte einen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und seine Ehefrau wegen des Diebstahls von Parkmünzen im Wert von etwa 1,3 Millionen Euro zu jeweils fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Der Mann war für das Leeren der Parkautomaten zuständig. Das Paar fiel einer Bank durch verdächtige Geldeinzahlungen auf. beck-aktuell berichtet. 

BGH zu Tipico-Gründer vs. Spiegel: Mit nun veröffentlichtem Urteil entschied der Bundesgerichtshof Anfang März, dass die Gründer des Wettanbieters Tipico vom Spiegel keine Unterlassung verlangen können. Das Magazin hatte im Jahr 2021 über die Gründung des Unternehmens geschrieben: "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus". Im Gegensatz zu den Vorinstanzen entschied der BGH nun, dass der Vorwurf, sich "über die Grenzen des Erlaubten hinaus" verhalten zu haben, erhoben werden durfte, ohne tatsächliche Anhaltspunkte für diese Aussage zu liefern. Die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit schütze schließlich auch "falsche" und unbegründete Meinungen, so der BGH, jeder solle frei sagen können, was er denkt, "auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt". 
Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert das Urteil als "erstaunlich unterkomplex" und die Urteilsbegründung als "dogmatisch nicht vertieft". Das BGH-Urteil werde für Unsicherheit bei den Instanzgerichten sorgen. Es klinge so, als wäre es für die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht völlig egal, ob etwa der Vorwurf des illegalen Handelns auf irgendeiner soliden Tatsachenbasis beruht, was dogmatisch nicht überzeugen könnte.

Satire
10.05.2026

Bärbel Bas erklärte also im Bundestag mit der staatsmännischen Gelassenheit einer Person, die entweder den Koalitionsvertrag nie gelesen oder ihn erfolgreich verdrängt hat: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ Ein bemerkenswerter Satz – ungefähr in derselben Traditionslinie wie „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen“, nur diesmal immerhin ohne Beton. Besonders hübsch wird die Nummer dadurch, dass exakt dieselbe Regierung wenige Seiten weiter im Koalitionsvertrag festhält, man müsse „die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich reduzieren“. Offenbar bekämpft man inzwischen also Phänomene, die laut eigener Parteichefin gar nicht existieren. Das ist politisches Schrödingers Bürgergeld: gleichzeitig da und nicht da. Donald Trump hätte vermutlich sofort wieder sein berühmtes „low IQ“ ausgepackt, hierzulande bekommt man stattdessen eine ausgedehnte Talkshow-Tour, damit wirklich jeder Zuschauer nachvollziehen kann, dass die Aussage kein Versprecher war, sondern offenbar die Endfassung der Denkleistung.

Und kaum war der Welttag der Pressefreiheit vorbei, meldete sich Saskia Esken mit dem demokratischen Feingefühl einer schlecht gelaunten Blockwartin zu Wort und empfahl Unternehmen, ihre Werbung beim Podcast „Ben Unscripted“ zu überdenken, weil dort ein Interview mit Björn Höcke lief. „Blacklisting hilft“, schrieb sie sinngemäß – vermutlich direkt unter einem Hashtag zur Rettung der Meinungsfreiheit. Als danach der erwartbare Sturm losbrach, erklärte Esken schnell, das sei selbstverständlich keine Zensur. Schließlich könne nur „der Staat“ zensieren, und sie sei ja bloß Bundestagsabgeordnete einer Regierungspartei mit Einfluss auf Ministerien, Fördergelder, Behörden und öffentliche Stimmungsmache. Also praktisch vollkommen machtlos. Ein bisschen wie ein Schiedsrichter, der betont, er könne das Spiel unmöglich beeinflussen, während er gerade den roten Karton zückt.